Die Beantragung eines österreichischen Reisepasses/Personalausweises ist unter folgenden Voraussetzungen am Gemeindeamt Schönau möglich:
- persönlichem Erscheinen
- gemeldeter Hauptwohnsitz in unserer Gemeinde
Der Reisepass/Personalausweis wird innerhalb von 10 Werktagen ab Beantragung zugesendet.
Gebühren und Gültigkeit:
Reisepass | Gebühr | Gültigkeit |
---|
Reisepass ab dem 12. Lebensjahr | 75,90 € | 10 Jahre |
Kinderreisepass bis zum 2 Lebensjahr | gebührenfrei | 2 Jahre |
Kinderreisepass vom 2. bis 12. Lebensjahr | 30,00 € | 5 Jahre |
Personalausweis | Gebühr | Gültigkeit |
---|
Personalausweis ab dem 16. Lebensjahr | 61,50 € | 10 Jahre |
Kinderpersonalausweis bis zum 2. Lebensjahr | gebührenfrei | 2 Jahre |
Kinderpersonalausweis vom 2. bis 16. Lebensjahr | 26,30 € | 5 Jahre |
Diese Gebühren sind in Bar bei der Antragstellung zu begleichen.
Erforderliche Unterlagen:
- alter Reisepass oder Personalausweis
- bei Kindern: auch Reisepass der Mutter
- ein Passfoto nach den Passbildkriterien, nicht älter als 6 Monate
- bei Kindern: Nachweis der Obsorgeberechtigung, ev. Heiratsurkunde
Besitzt die Person noch keinen alten Reisepass/Personalausweis oder
wird eine Neuausstellung aufgrund von Verlust beantragt,
sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
- Geburtsurkunde
- Nachweis der Staatsbürgerschaft
Nähere Infos betreffend Einreisebestimmungen, Neuausstellung, Änderungen und Ergänzungen,
Notpass, ... finden Sie auf der Seite: www.österreich.gv.at