Die Beantragung eines österreichischen Reisepasses/Personalausweises ist unter folgenden Voraussetzungen am Gemeindeamt Schönau möglich:
- persönliches Erscheinen
- gemeldeter Hauptwohnsitz in unserer Gemeinde
Der Reisepass/Personalausweis wird innerhalb von 10 Werktagen ab Beantragung zugesendet.
Gebühren und Gültigkeit:
Reisepass | Gebühr | Gültigkeit |
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Reisepass ab dem 12. Lebensjahr | 75,90 € | 10 Jahre |
Kinderreisepass bis zum 2 Lebensjahr | gebührenfrei | 2 Jahre |
Kinderreisepass vom 2. bis 12. Lebensjahr | 30,00 € | 5 Jahre |
Personalausweis | Gebühr | Gültigkeit |
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Personalausweis ab dem 16. Lebensjahr | 61,50 € | 10 Jahre |
Kinderpersonalausweis bis zum 2. Lebensjahr | gebührenfrei | 2 Jahre |
Kinderpersonalausweis vom 2. bis 16. Lebensjahr | 26,30 € | 5 Jahre |
Diese Gebühren sind in Bar bei der Antragstellung zu begleichen.
Erforderliche Unterlagen:
- alter Reisepass oder Personalausweis
- bei Kindern: auch Reisepass der Mutter
- ein Passfoto nach den Passbildkriterien, nicht älter als 6 Monate
- bei Kindern: aktueller Nachweis der Obsorgeregelung, ev. Heiratsurkunde
Besitzt die Person noch keinen alten Reisepass/Personalausweis oder
wird eine Neuausstellung aufgrund von Verlust beantragt,
sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
- Geburtsurkunde
- Nachweis der Staatsbürgerschaft
Nähere Infos betreffend Einreisebestimmungen, Neuausstellung, Änderungen und Ergänzungen,
Notpass, ... finden Sie auf der Seite: www.österreich.gv.at
Änderung Kinderreisedokumente - NEUERUNG ab 1.April 2025
Bei der erstmaligen Beantragung eines Reisedokuments für ein Kind vor dem 2. Geburtstag, ist ab sofort nur noch ein Dokument gebührenfrei.
Dies kann entweder sein:
- der erste Kinderreisepass (2 Jahre gültig)
- der erste Kinderpersonalausweis (2 Jahre gültig) oder
- der erste Kindernotpass (nur 1 Jahr gültig)
Wird das erste Reisedokument direkt von der BH Freistadt am 2.Geburtstag des Kindes ausgestellt, beträgt die Gültigkeit bereits fünf Jahre! Diesbezüglich bitte Kontakt mit der BH Freistadt, Bürgerservicestelle Tel. 07942 702-62464 aufnehmen! In diesem Fall kann der Pass nicht am Gemeindeamt beantragt werden.