Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumundszeugnis, polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält.
Sie kann nur auf persönlichen Antrag der betreffenden Person ausgestellt werden.
Die Beantragung der Ausstellung einer "Strafregisterbescheinigung" und/oder "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" ist am Gemeindeamt Schönau im Mühlkreis möglich.
Strafregisterbescheinigung | Gebühr
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ohne Vorlageadresse
| 30,70 € |
mit Vorlageadresse
| 16,40 € |
Diese Gebühr ist in Bar bei der Antragstellung zu begleichen.
Erforderliche Unterlagen:
Reisepass, Personalausweis oder Führerschein