Heizkostenzuschuss 2024/25

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Wie bereits im Frühjahr wird die Antragsstellung ausschließlich online erfolgen - die Gemeinde leistet Hilfestellung bei Unklarheiten.
Basierend auf den positiven Erfahrungen der bisherigen Heizkostenzuschüsse ist geplant, im Herbst 2024 den Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2024/25 bereits vor der Heizperiode zu gewähren. 

Wer wird gefördert?

1. Einen Zuschuss können Personen mit eigenem Haushalt erhalten, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Ständig bewohnter Hauptwohnsitz in Oberösterreich seit zumindest 1. September 2024
  • Bei der antragstellenden Person liegt ein eigener Haushalt vor
  • Der Heizkostenzuschuss wurde für diesen Haushalt noch nicht ausbezahlt (einmalig pro Haushalt)

2. Ein Haushalt besteht aus der antragstellenden Person und allenfalls jenen Personen, die laut Zentralem Melderegister ihren Hauptwohnsitz an der angegebenen Adresse haben. Nebenwohnsitze werden nicht berücksichtigt!

3. Von dem Zuschuss ausgenommen sind:

  • Asylwerberinnen und Asylwerber iSd § 2 Abs. Z 14 AsylG
  • Subsidiär Schutzberechtigte iSd § 8 AsylG
  • Vertriebene iSd § 62 AsylG
  • Bewohnerinnen und Bewohner, welche in zielgruppenspezifischen betreuten Wohnformen, die im Wesentlichen aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, leben. Dies gilt u.a. für Einrichtungen gemäß §§ 20 und 21 Oö. SHG 1998, § 12 Abs. 2 Z 1 und § 17 Abs. 3 Z 5 Oö. ChG.
  • Strafgefangene und Untergebrachte in Justizanstalten

Was wird gefördert?

Für die Beheizung des Wohnraumes, gleichgültig mit welchem Energieträger, wird an sozial bedürftige Personen ein Zuschuss gewährt.

Wie wird gefördert?

Gewährung eines Heizkostenzuschusses für die Heizperiode 2024/2025 in Höhe von jeweils 200 Euro pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen für die soziale Bedürftigkeit liegt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Gewährung des Zuschusses ist von der Höhe des Einkommens abhängig

1. Der Zuschuss wird an jene Personen ausbezahlt, deren Jahresbruttoeinkommen aus dem Jahr 2023 je Haushalt summiert, nachfolgende Werte nicht überschreitet:

  • Einpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 19.070,00 Euro
  • Mehrpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 26.940,00 Euro

2. Die Prüfung des Antrages erfolgt mittels automatisierter Unterstützung. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird der Zuschuss genehmigt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt durch Überweisung auf ein Konto bei einem Geldinstitut im SEPA-Raum, das im Antrag bekanntzugeben ist

3. Es wird das Jahresbruttoeinkommen im Jahr 2023 pro Haushalt zur Berechnung herangezogen. Als Einkommen wird der Einkommensbegriff entsprechend § 2 Einkommenssteuergesetz 1988 - EStG 1988 angewendet:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 21)
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§ 22)
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23)
  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 25)
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 27)
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 28)
  • sonstige Einkünfte (§ 29)

In diesem Sinne gilt u. a. als Jahreseinkommen:

  • bei nichtselbstständig Erwerbstätigen: Die aus dem/den Jahreslohnzettel/n des jeweiligen Arbeitgeber:innen ersichtlichen Bruttobezüge gem. Kennzahl 210 (bei bereits vorliegendem Einkommenssteuerbescheid aufgrund erfolgter Arbeitsnehmerveranlagung sind diese Bezüge auch im Einkommenssteuerbescheid unter dem Punkt 'Lohnzettel und Meldungen' ersichtlich)
  • bei Erwerbstätigen, die zur Einkommenssteuer zur veranlagen sind (wie z. B. Selbstständige, bei den Grenzgängern, bei parallelen bzw. überschneidenden Mehrfachbezügen, mehreren Einkunftsarten): Der Gesamtbetrag der Einkünfte gem. Einkommenssteuerbescheid zuzüglich allfälliger Werbungskosten (auch Werbungskostenpauschale)
  • Arbeitslosengeld und vergleichbare Einkünfte des AMS, Notstandshilfe
  • Pensionisten

Nicht zum Jahreseinkommen zählen Familienbeihilfe, Pflegegeld und sonstige Beihilfen

Abwicklung/Antragsstellung

Die Antragsfrist läuft von 1. Oktober bis 30. November 2024. 
Spätere Antragsstellungen können nicht mehr berücksichtigt werden.


Nähere Informationen und das Antragsformular finden Sie hier:

Land OÖ - Heizkostenzuschuss 2024/25