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Gemäß § 45, Abs. 1 der OÖ. Gemeindeordnung wird hiermit den Mitgliedern des Gemeinderates folgender Sitzungsplan für die Sitzungen des Gemeinderates im Jahr 2025 bekanntgegeben:
Jedes Mitglied des Gemeinderates wird von der Abhaltung der Sitzung mindestens sieben Tage vorher schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung verständigt. Die nachweisbare Zustellung der Tagesordnung entfällt für Sitzungen, die im Sitzungsplan enthalten sind.