Förderung Semesterticket Studierende

Bei einer preislichen Benachteiligung für Semestertickets für Studierende an österreichischen Universitäten und Hochschulen durch den Hauptwohnsitz in Schönau gewährt die Gemeinde Schönau im Mühlkreis unter folgenden Kriterien eine Förderung für Tickets des öffentlichen Verkehrs: 

FÖRDERKRITERIEN 

  • Förderhöhe. Die Gemeinde Schönau im Mühlkreis übernimmt die Differenz der unterschiedlichen Kosten eines Semestertickets am Studien- / Hochschulort innerhalb Österreichs, maximal € 75,00 pro Semester (z.B.: Bei einem Hauptwohnsitz in Wien kostet ein Semesterticket € 75,00 bei keinem Hauptwohnsitz in Wien € 150,00. In diesem Fall übernimmt die Gemeinde Schönau im Mühlkreis die Differenz, also € 75,00). 
  • Förderzeitraum. Das Förderansuchen ist im laufenden Semester zu stellen. Eine Förderung eines bereits absolvierten / abgelaufenen Semesters ist nicht möglich. 
  • Hauptwohnsitz. Die Förderung wird nur jenen Studierenden gewährt, die ihren Hauptwohnsitz in Schönau im Mühlkreis haben. Der Hauptwohnsitz muss zum 31. Oktober des Jahres in Schönau im Mühlkreis sein und für die Dauer der Inanspruchnahme des Semestertickets aufrecht sein. 
  • Förderdauer. Die Förderung wird je Studien-Semester gewährt und kann längstens bis zum vollendeten 27. Lebensjahr bezogen werden. 

Nachweise. Dem Förderansuchen beizufügen ist die Inskriptionsbestätigung sowie eine Kopie des Semestertickets. Die Förderung ist grundsätzlich an die Familienbeihilfe gebunden. Bei Studierenden, die aufgrund vorhergehender Berufstätigkeit keinen Anspruch auf die Familienbeihilfe haben, ist ein entsprechender Nachweis über den Studienerfolg zu erbringen. 

Das Förderansuchen ist am Gemeindeamt, Büro Bürgerservice möglich. Das Formular „Semesterticket Studierende“ ist hierbei zu nutzen. Gemeinde Schönau im Mühlkreis Nähre Informationen zum Thema Schulstraße 1 Datenschutz finden Sie unter 4274 Schönau im Mühlkreis http://www.schoenau-im.at/datenschutz 

Formular: Förderung Semesterticket Studierende (132 KB) - .PDF