Aufgrund der derzeit vorherrschenden Witterungsverhältnisse wurde von der Bezirkshauptmannschaft Freistadt am 9. März 2026 eine Verordnung betreffend Waldbrandschutz erlassen.
In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Freistadt sowie in den Gefährdungsbereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten.
Diese Verordnung tritt mit 9. April 2026 in Kraft und mit Ablauf des 31. Oktober 2026 außer Kraft.