Waldbrandschutzverordnung 2023

06.06.2023 00:00

waldbrand

Die große Trockenheit der letzten Wochen sowie die erfolgte großzügige Öffnung des Waldes zu Erholungszwecken für jedermann macht es notwendig, dass vorbeugende Maßnahmen für größtmöglichen Schutz vor Waldbränden gesetzt werden.

Zu diesem Zweck wird von der Bezirkshauptmannschaft Freistadt eine Verordnung betreffend den Waldbrandschutz für die Waldgebiete aller Gemeinden,  des politischen Bezirkes Freistadt und deren Gefährdungsbereiche erlassen.

Diese Verordnung tritt mit 6. Juni 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. Oktober 2023 außer Kraft.