Aufgrund der derzeit vorherrschenden Witterungsverhältnisse wurde von der Bezirkshauptmannschaft Freistadt am 12. März 2025 eine Verordnung betreffend Waldbrandschutz erlassen.
In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Freistadt sowie in den Gefährdungsbereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten.
Diese Verordnung tritt mit 12. März 2025 in Kraft und mit Ablauf des 31. Oktober 2025 außer Kraft.