Reisepass & Personalausweis

Die Beantragung eines österreichischen Reisepasses/Personalausweises ist unter folgenden Voraussetzungen am Gemeindeamt Schönau möglich:

  • persönlichem Erscheinen
  • gemeldeter Hauptwohnsitz in unserer Gemeinde

Der Reisepass/Personalausweis wird innerhalb von 10 Werktagen ab Beantragung zugesendet. 


Gebühren und Gültigkeit:

ReisepassGebührGültigkeit
Reisepass ab dem 12. Lebensjahr75,90 €10 Jahre
Kinderreisepass bis zum 2 Lebensjahrgebührenfrei2 Jahre
Kinderreisepass vom 2. bis 12. Lebensjahr30,00 €5 Jahre


PersonalausweisGebührGültigkeit
Personalausweis ab dem 16. Lebensjahr61,50 €10 Jahre
Kinderpersonalausweis bis zum 2. Lebensjahrgebührenfrei2 Jahre
Kinderpersonalausweis vom 2. bis 16. Lebensjahr 26,30 €5 Jahre

Diese Gebühren sind in Bar bei der Antragstellung zu begleichen.


Erforderliche Unterlagen:

  • alter Reisepass oder Personalausweis
  • bei Kindern: auch Reisepass der Mutter 
  • ein Passfoto nach den Passbildkriterien, nicht älter als 6 Monate
  • bei Kindern: Nachweis der Obsorgeberechtigung, ev. Heiratsurkunde

Besitzt die Person noch keinen alten Reisepass/Personalausweis oder
wird eine Neuausstellung aufgrund von Verlust beantragt,
sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:

  • Geburtsurkunde
  • Nachweis der Staatsbürgerschaft

Nähere Infos betreffend Einreisebestimmungen, Neuausstellung, Änderungen und Ergänzungen,
Notpass, ... finden Sie auf der Seite: www.österreich.gv.at