Wahltag: 29. September 2024
Stichtag: 9. Juli 2024
Zur Teilnahme an der Nationalratswahl am 29. September 2024 sind Sie berechtigt, wenn Sie
- spätestens am 29. September 2024 (Wahltag) das 16. Lebensjahr vollendet haben werden;
- am Stichtag (9. Juli 2024) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen;
- nicht aufgrund einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind;
- am Stichtag (9. Juli 2024) in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.
Dies erfolgt bei einem Hauptwohnsitz in Österreich automatisch. Auslandsösterreicherinnen oder Auslandsösterreicher können jedoch, wenn sie nicht bereits in die Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen sind, die Eintragung in die Wählerevidenz und in weiterer Folge in das Wählerverzeichnis bis zum 8. August 2024 beantragen.
Weitere Infos zur Nationalratswahl finden Sie unter www.bmi.gv.at
WAHLKARTE
Beantragen Sie Ihre Wahlkarte zur Nationalratswahl in Österreich
am 29. September 2024.
Voraussetzungen für die Beantragung einer Wahlkarte:
- Österreichische Staatsbürgerschaft
- ab 16 Jahre zum Zeitpunkt der Wahl
Wie kann man eine Wahlkarte beantragen?
Die Ausstellung bzw. Zusendung der Wahlkarten wird ab Anfang September möglich sein.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, ab ca. Anfang September direkt am Gemeindeamt während der Öffnungszeiten zu wählen.
Information BEANTRAGUNG WAHLKARTE
AUSSCHREIBUNG, WAHLTAG, STICHTAG
Gemäß § 1 Abs. 3 der Nationalrats-Wahlordnung 1992 - NRWO wird hiermit die Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, BGBl. II Nr. 169/2024, bekanntgemacht: