SANITÄTSDIENST DER BH FREISTADT BIETET EINE SCHUTZIMPFUNG GEGEN ZECKEN (FSME) AN:
Im Frühjahr wird vom Sanitätsdienst der Bezirkshauptmannschaft Freistadt alljährlich eine Schutzimpfung gegen die durch Zecken übertragene Hirnhautentzündung (FSME) angeboten.
Die geplanten Impftermine sind:
Impfort | Datum | Zeit |
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Freistadt (Bezirkshauptmannschaft) | 6. März 2024 | von 14:00 bis 18:00 Uhr |
| 3. April 2024 | von 14:00 bis 18:00 Uhr |
| 15. Mai 2024 | von 14:00 bis 18:00 Uhr |
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Bad Zell (Mittelschule) | 20. März 2024 | von 14:30 bis 18:30 Uhr |
| 17. April 2024 | von 14:30 bis 18:30 Uhr |
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Unterweißenbach (Volksschule) | 10. April 2024 | von 14:30 bis 18:30 Uhr |
Die Impfzeiten können sich bei erhöhtem Impfaufkommen geringfügig ändern.
Die FSME-Schutzimpfung kann selbstverständlich auch beim Hausarzt Ihrer Wahl durchgeführt werden.
Die FSME-Impfung:
- Die Impfung ist bereits ab dem 1. Lebensjahr möglich.
- Bei ungeimpften Personen ist eine Grundimmunisierung notwendig,
die aus 3 Teilimpfungen besteht (2 Teilimpfungen im Abstand von ca. 1-3 Monaten,
die dritte innerhalb von 5-6 Monaten nach der 2. Teilimpfung). - Auffrischungsimpfungen sind alle 5 Jahre erforderlich,
ab dem 60. Lebensjahr alle 3 Jahre - Ausnahme: nach Abschluss der Grundimmunisierung wird erstmals
nach 3 Jahren aufgefrischt.
Die Impfkosten:
| Impfkosten |
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Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr | 15,00 Euro |
Jugendliche im 16. Lebensjahr | 17,00 Euro |
Personen ab dem 16. Lebensjahr | 17,00 Euro |
Die Impfkosten sind bei der Impfung in bar zu entrichten.
Personen, die gesetzlich krankenversichert sind und denen die Kosten nicht vom zuständigen Unfallversicherungsträger (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Sozialversicherung der Bauern ...) ersetzt werden, erhalten vom zuständigen Krankenversicherungsträger einen Kostenzuschuss (z.B. von der OÖ. Gebietskrankenkasse in Höhe von 4,00 Euro pro Impfung).
Sonderregelung für Minderjährige:
Für Familien mit mehr als 2 unversorgten Kindern gilt folgende Sonderregelung:
Die Gesamtkosten der Schutzimpfung werden für das 3. und alle weiteren unversorgten Kinder dann vom Amt der oö. Landesregierung übernommen, wenn bereits das 1. und 2. Kind geimpft wurden.
Hinweis: Für diese Kinder ist jedoch bei der Impfung der Kostenersatz von 4,80 Euro bar zu bezahlen. Dieser Betrag wird aber gegen Vorlage der Zahlungsbestätigung vom zuständigen Krankenversicherungsträger rückerstattet.