FSME Zeckenschutzimpfung 2024

18.01.2024 11:30

Wald

SANITÄTSDIENST DER BH FREISTADT BIETET EINE SCHUTZIMPFUNG GEGEN ZECKEN (FSME) AN:

Im Frühjahr wird vom Sanitätsdienst der Bezirkshauptmannschaft Freistadt alljährlich eine Schutzimpfung gegen die durch Zecken übertragene Hirnhautentzündung (FSME) angeboten.

Die geplanten Impftermine sind:

ImpfortDatumZeit
Freistadt (Bezirkshauptmannschaft)6. März 2024von 14:00 bis 18:00 Uhr

3. April 2024von 14:00 bis 18:00 Uhr

15. Mai 2024von 14:00 bis 18:00 Uhr



Bad Zell (Mittelschule)20. März 2024von 14:30 bis 18:30 Uhr

17. April 2024von 14:30 bis 18:30 Uhr



Unterweißenbach (Volksschule)10. April 2024von 14:30 bis 18:30 Uhr

 

Die Impfzeiten können sich bei erhöhtem Impfaufkommen geringfügig ändern.

Die FSME-Schutzimpfung kann selbstverständlich auch beim Hausarzt Ihrer Wahl durchgeführt werden.

 

Zecken-ImpfungDie FSME-Impfung:

  • Die Impfung ist bereits ab dem 1. Lebensjahr möglich.
  • Bei ungeimpften Personen ist eine Grundimmunisierung notwendig,
    die aus 3 Teilimpfungen besteht (2 Teilimpfungen im Abstand von ca. 1-3 Monaten,
    die dritte innerhalb von 5-6 Monaten nach der 2. Teilimpfung).
  • Auffrischungsimpfungen sind alle 5 Jahre erforderlich,
    ab dem 60. Lebensjahr alle 3 Jahre
  • Ausnahme:  nach Abschluss der Grundimmunisierung wird erstmals
    nach 3 Jahren aufgefrischt.

 

Die Impfkosten:


Impfkosten
 Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr15,00 Euro
 Jugendliche im 16. Lebensjahr17,00 Euro
 Personen ab dem 16. Lebensjahr17,00 Euro

Die Impfkosten sind bei der Impfung in bar zu entrichten.

Personen, die gesetzlich krankenversichert sind und denen die Kosten nicht vom zuständigen Unfallversicherungsträger (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Sozialversicherung der Bauern ...) ersetzt werden, erhalten vom zuständigen Krankenversicherungsträger einen Kostenzuschuss (z.B. von der OÖ. Gebietskrankenkasse in Höhe von 4,00 Euro pro Impfung).

 

zecke impfung

Sonderregelung für Minderjährige:

Für Familien mit mehr als 2 unversorgten Kindern gilt folgende Sonderregelung: 

Die Gesamtkosten der Schutzimpfung werden für das 3. und alle weiteren unversorgten Kinder dann vom Amt der oö. Landesregierung übernommen, wenn bereits das 1. und 2. Kind geimpft wurden.

Hinweis: Für diese Kinder ist jedoch bei der Impfung der Kostenersatz von 4,80 Euro bar zu bezahlen. Dieser Betrag wird aber gegen Vorlage der Zahlungsbestätigung vom zuständigen Krankenversicherungsträger rückerstattet.