
SANITÄTSDIENST DER BH FREISTADT BIETET EINE SCHUTZIMPFUNG GEGEN ZECKEN (FSME) AN:
Im Frühjahr wird vom Sanitätsdienst der Bezirkshauptmannschaft Freistadt alljährlich eine Schutzimpfung gegen die durch Zecken übertragene Hirnhautentzündung (FSME) angeboten.
Die geplanten Impftermine sind:
Impfort | Datum | Zeit |
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Freistadt (Bezirkshauptmannschaft) | 5. März 2025 | von 14:00 bis 18:00 Uhr |
| 2. April 2025 | von 14:00 bis 18:00 Uhr |
| 14. Mai 2025 | von 14:00 bis 18:00 Uhr |
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Bad Zell (Mittelschule) | 19. März 2025 | von 14:30 bis 18:30 Uhr |
| 30. April 2025 | von 14:30 bis 18:30 Uhr |
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Unterweißenbach (Volksschule) | 9. April 2025 | von 14:30 bis 18:30 Uhr |
Die Impfzeiten können sich bei erhöhtem Impfaufkommen geringfügig ändern.
Die FSME-Schutzimpfung kann selbstverständlich auch beim Hausarzt Ihrer Wahl durchgeführt werden.
Die FSME-Impfung:
- Die Impfung ist bereits ab dem 1. Lebensjahr möglich.
- Bei ungeimpften Personen ist eine Grundimmunisierung notwendig,
die aus 3 Teilimpfungen besteht (2 Teilimpfungen im Abstand von ca. 1-3 Monaten,
die dritte innerhalb von 5-6 Monaten nach der 2. Teilimpfung). - Auffrischungsimpfungen sind alle 5 Jahre erforderlich,
ab dem 60. Lebensjahr alle 3 Jahre - Ausnahme: nach Abschluss der Grundimmunisierung wird erstmals
nach 3 Jahren aufgefrischt.
Die Impfkosten:
| Impfkosten |
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Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr | 15,00 Euro |
Jugendliche im 16. Lebensjahr | 17,00 Euro |
Personen ab dem 16. Lebensjahr | 17,00 Euro |
Die Impfkosten sind bei der Impfung in bar zu entrichten.
Personen, die gesetzlich krankenversichert sind und denen die Kosten nicht vom zuständigen Unfallversicherungsträger (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Sozialversicherung der Bauern, ... ) ersetzt werden, erhalten vom zuständigen Krankenversicherungsträger einen Kostenzuschuss (z.B. von der OÖ. Gebietskrankenkasse in Höhe von 4,00 Euro pro Impfung).

Sonderregelung für Minderjährige:
Für Familien mit mehr als 2 unversorgten Kindern gilt folgende Sonderregelung:
Die Gesamtkosten der Schutzimpfung werden für das 3. und alle weiteren unversorgten Kinder dann vom Amt der oö. Landesregierung übernommen, wenn bereits das 1. und 2. Kind geimpft wurden.
Hinweis: Für diese Kinder ist jedoch bei der Impfung der Kostenersatz von 4,80 Euro bar zu bezahlen. Dieser Betrag wird aber gegen Vorlage der Zahlungsbestätigung vom zuständigen Krankenversicherungsträger rückerstattet.