Plakatzonen Regelungen

04.05.2015

Die Regelung über die Plakat-Zonen in den Mühlviertler Alm Gemeinden

(Bad Zell, Kaltenberg, Liebenau, Königswiesen, Pierbach, Schönau i.M., St. Leonhard b. Fr., St. Georgen/W, Unterweißenbach, Weitersfelden)

 Allgemein gültige Regelungen 

  1. 1,5-facher Abstand der Werbetafelhöhe vom Asphaltrand
  2. Der Abstand von der Straße bis zur Transparentunterkante muss mindestens 4,5 m betragen
  3. Aufstellung und Anbringung frühenstens 3 Wochen vor der Veranstaltung
  4. Entfernung der Werbeeinrichtungen 1 Woche nach der Veranstaltung
  5. Bei Werbungen bis zu 4 Wochen entstehen keine Gebühren
  6. Werden die Werbetafeln nach einer Woche nicht entfernt, wird die Straßenmeisterei die Entfernung auf Kosten des Veranstalters vornehmen
  7. Für Schäden die durch Werbeeinrichtungen entstehen haftet der Veranstalter

Anzahl und Größe der Werbetafeln:

  • Bei den unten angeführten Aufstellungsorten jeweils eine Tafel (insgesamt zwei Tafeln), beidseitige Nutzung möglich
  • Die maximale Plakatgröße ist A0 (80 cm x 120 cm)

Sonstige Hinweise:

  • Aus der Werbetafel muss der Veranstalter eindeutig ablesbar sein (Name, Ort)
  • Verkehrsbehindernde Werbetafeln / Plakatständer werden kostenpflichtig entfernt
  • Standsichere Aufstellung unbedingt erforderlich
  • Uneingeschränkte Nutzung der allgemeinen Anschlagtafeln möglich
  • Ausgenommen sind Ankündigungseinrichtungen für Veranstaltungen ortsansässiger Organisationen und Vereine

 
Plakatzone Gemeinde Schönau im Mühlkreis:

1. Zonenbeschreibung - 5 große Plakatwände des Verschönerungsvereins: 

  • 3 entlang der Ortsumfahrung
  • 1 am neuen Parkplatz an der Umfahrung
  • 1 im Ort Schönau bei der Postautohaltestelle

2. Plakatzone Schönau i.M. Umfahrung:
Zonenbeschreibung: Bei der Mühlviertler Alm Straße auf der Umfahrung Schönau von der Ortseinfahrt West bis zur Einfahrt zum Parkplatz

3. Plakatzone Oberndorf:
Zonenbeschreibung: 1 große Plakattafel des Verschönerungsvereins, Parkfläche des Gasthofes Aumayr

 
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